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Panhellenischer Deutschlehrerverband: Verletzung des Rechtes auf freie Wahl des Deutschunterrichts an griechischen Schulen
PANHELLENISCHER DEUTSCHLEHRERVERBAND
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Athen, den 05.11.2014
Protokollnr.: 77/2014
AN:
Minister für Erziehung und religiöse Angelegenheiten
Herrn A. Loverdos
Betreff: „Verletzung des Rechtes auf freie Wahl des
Deutschunterrichts an griechischen Schulen“
Sehr geehrter Herr Minister,
wie Ihnen bekannt ist, ist das Erlernen der zweiten Fremdsprache an griechischen Schulen, gemäß der bestehenden Gesetzgebung, das Ergebnis einer freien Wahl. Allerdings wird den Schülerinnen und Schülern in der Primar- und Sekundarstufe, die Deutsch als zweite Fremdsprache gewählt haben, das Recht verwehrt, diese, aufgrund des Mangels an Deutschlehrern zu erlernen.
Fast zwei Monate nach Beginn des neuen Schuljahres hat der griechische Staat keine Sorge dafür getragen, die hunderte von unbesetzten Lehrstellen für Deutsch entsprechend zu besetzen. Diese unbesetzten Stellen betreffen mehr als ein Drittel auf panhellenischer Ebene. In ganzen Regionalbezirken (Piräus, 3. Regionalbezirk Athen, Achaia, West Attika, Euböa, Larissa, Dodekanes, Ionische Inseln, Lesbos, Rethymnon u.v.a.) werden Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse vom Deutschunterricht ausgeschlossen.
Laut Beschwerden von Eltern und Lehrern integrieren einige Direktoren der zuständigen regionalen Bildungsämter mit rechtswidrigen Verfahren und unter dem Vorwand des reibungslosen Funktionierens der Grundschulen die Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als zweite Fremdsprache gewählt haben, in die Französischklassen! Es ist offenkundig, dass dadurch, abgesehen von der ungleichen Behandlung der Fächer Französisch und Deutsch und pädagogisch-spezifischen Fragen, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit Griechenlands im Ausland, und insbesondere gegenüber den EU-Staaten, in Frage gestellt werden. Bekanntlich hat sich Griechenland, gemeinsam mit den anderen EU-Staaten, bereits seit 2006 zur „Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere durch Sprachunterricht in mindestens zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an“ verpflichtet (Europäischer Rat über die Schlüsselkompetenz im Rahmen des lebenslangen Lernens).
Wir fordern daher die umgehende Besetzung der unbesetzten Lehrstellen für Deutsch durch die entsprechenden Lehrkräfte. Zudem sollten durch ein Schreiben des Ministeriums alle DirektorInnen der regionalen Bildungsämter Griechenlands aufgefordert werden, die Entscheidungen der Bürger Griechenlands zu respektieren.
Außerdem fordern wir eine schriftliche Kenntnissetzung Ihrerseits in Bezug auf die von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen zur Lösung der Probleme im Bereich des Deutschunterrichts an den griechischen Schulen für dieses Schuljahr.
Für den Vorstand
DIE VORSITZENDE
Stephanie
Bettina Alwine Thiele
DIE GENERALSEKRETÄRIN
Katerina Gritzalioti